K.u.B. Jäger Brinkstraße 6 31087 Landwehr/ Wetteborn tel: 05184/1674
fax: 05184/791858 web: www.brinkhof-jaeger.de


 


Kurt und Brigitte Jäger     Brinkstraße 6     D – 31087 Landwehr/Wetteborn
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Stutenanmeldung

 

Gemäß den Deckbedingungen, die ich hiermit ausdrücklich anerkenne, melde ich zur

Bedeckung an

bei dem Hengst:                                                                                                                    
in der Zeit vom:                                               bis:                                                                 
Stute:                                                              Startbuchnr:                                                   
geboren:                                                          Farbe:                                                            
Fohlen bei Fuß:            ja / nein                        Maiderstute                 ja / nein

Abstammung:

V:                                                                   M:                                                                 
VV:                                                                MV:                                                               
VM:                                                                MM:                                                              

Ich bitte um Durchführung einer Trächtigkeitsuntersuchung
            nein                  ja                     rektal               Ultraschall

 

Anlieferung am:                                                                                                                     

Kopie Abstammung beigefügt:             ja  /  nein
Besitzer der Stute:
Vor- und Zuname:                                                                                         
Straße, Wohnort:                                                                                          
Tel.-Nr.:                                                                                                       
Decktaxe:                                                                                                   
Weidegang:                  Weidegeld beträgt €            pro Tag pro Pferd

 

Hiermit erkenne ich die umseitigen Deckbedingungen an. Bei der Anmeldung sind € 100
der Decktaxe anzuzahlen. Erst nach der Einzahlung gibt die Anmeldung als fest vereinbart und die Zusage der Bedeckung erteilt.

 

                                                                                 
(Unterschrift des Stutenbesitzers)

 

 

 Deckbedingungen

 

  1. Der Abstammungsnachweis der Stute muss der Anmeldung als Kopie beigefügt werden.

 

  1. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Von den Stuten wird eine Tupferprobe verlangt. Ausgenommen sind tragende Stuten mit Fohlen bei Fuß. Der schriftliche Nachweiß der Tupferprobe ist bei der Übergabe der Stute vorzulegen und darf nicht älter als 21 Tage sein. Die erste Tupferprobe sollte früher erfolgen, da die Stute evtl. behandelt werden muss. Die Stuten müssen unbeschlagen sein.

 

  1. Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Eine Information des Stutenbesitzers erfolgt umgehend. Das gleiche gilt für evtl. notwendige Schmiedearbeiten.

 

  1. Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Verlust ( Tod oder Entwendung ), Beschädigung oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Der Haftungsausschluss umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungshilfen und erstreckt sich auf deren möglichen Vorsatz. Auch für Schäden, die durch die Zuführung zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, ist er nicht haftungspflichtig.
    Die Haftung des Gestüts beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihm grob fahr-lässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine für sämtliche Fälle der Tierhaftung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.

 

  1. Alle Stuten müssen pünktlich zum Beginn der Deckperiode ausgeliefert werden.
    Die Bezahlung sämtlicher Gebühren erfolgt bei Abholung der Stute in bar.

 

  1. Die Anmeldegebühr beträgt pauschal € 100,00, ist in der Decktaxe enthalten und mit der Anmeldung zu zahlen.

 

  1. Die Deckgebühr beträgt           ,00.
    Das Weidegeld beträgt            ,00 pro Tag und pro Pferd.

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.